Gemeinschaftskunde wird ab dem 8. Schuljahr unterrichtet, zweistündig in den Klassen 8 und 9, einstündig in Klasse 10 sowie in der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 und 12). Das vorrangige Ziel des Gemeinschaftskundeunterrichts besteht darin, einen Beitrag zur politischen Bildung der Schülerinnen und Schüler zu leisten: Sie sollen zu politisch mündigen Bürgern erzogen werden, weil ein demokratisches Gemeinwesen nur funktionieren kann, wenn diejenigen, die dieses Gemeinwesen bilden, also die Bürgerinnen und Bürger, über politische Kenntnisse verfügen. Dementsprechend ist es von zentraler Bedeutung, dass die Schülerinnen und Schüler eine eigene politische Meinung entwickeln und diese begründen können. Zu diesem Zweck beschäftigen sich die Schüler im Gemeinschaftskundeunterricht mit der ganzen Bandbreite politischer Themen: mit den rechtlichen Grundlagen unseres Staatswesens, zum Beispiel mit den Grundrechten, der Verfassung oder den Gesetzgebungsverfahren in den Parlamenten; mit den Prinzipien des Sozialstaats, mit Möglichkeiten der Beteiligung an politischen Prozessen oder auch mit Fragen der internationalen Politik.
Im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts werden in der Regel zwei Exkursionen unternommen. In der 9. Klasse besuchen die Schülerinnen und Schüler den Landtag in Stuttgart, in der 10. sind europäische Institutionen mit Sitz in Straßburg das Ziel der Exkursion.